Bike Park Biberach

Desktop - Bike Park

Benutzungsordnung des BikeParkBiberach

– Die Benutzung des BikePark ist nur Vereinsmitgliedern des Sportverein Biberach e.V. gestattet.
– Der Betreiber (Sportverein Biberach e.V.) übt das alleinige Hausrecht aus.
– Das Befahren des kompletten Geländes mit motorisierten Fahrzeugen jeglicher Art (z.B. Mofa, Moped, Enduro; Motorrad, Quad usw.) ist strengstens verboten.
– Im kompletten BikePark besteht Helmpflicht.
– Das Betreten des BikeParks erfolgt auf eigene Gefahr und nur bei voller körperlicher und funktioneller Fähigkeit.
– Die Nutzer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch sie verursachten Schäden. Dies betrifft u. a. alle mittelbaren und unmittelbaren Personen- oder Sachschäden, die den Betreiber des BikePark oder Dritten entstehen.
– Die Nutzer sind sich der außergewöhnlichen Gefahren beim Befahren der Strecken bewusst. – – Der Betreiber übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand der einzelnen Strecken und der dazugehörigen Einrichtungen.
– Der Betreiber haftet weder dem Nutzer noch Dritten gegenüber für Sturzschäden oder andere Schäden, die bei der Nutzung des BikePark entstehen.
– Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Eignung und den technisch einwandfreien Zustand des verwendeten Fahrrads, sowie der Bereifung und aller sonstiger verwendeter Hilfsmittel.
– Ein Nutzer kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er den Betrieb stört oder den organisatorischen und/oder sicherheitsrelevanten Anweisungen des Betreibers oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht Folge leistet.
– Kindern und Jugendlichen ist der Aufenthalt im BikePark nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
– Eltern Haften für Ihre Kinder. Die Erziehungsberechtigten übernehmen unabhängig vom Alter der Kinder die Haftung selbst.
– Die Strecken im BikePark sind nicht präpariert und abgesichert und vor Benutzung auf Befahrbarkeit hin zu überprüfen.
– Bei stärkerem Wind ist der BikePark aus Sicherheitsgründen geschlossen.
– Das Befahren des BikeParks ist nur auf den angelegten Wegen und Bike – Parcours gestattet.
– Bauliche Veränderungen sind im BikePark verboten, es sei denn diese wurden mit dem Sportverein Biberach e.V. abgesprochen.
– Im ganzen BikePark besteht Alkoholverbot und das Lagern (Zelten, Campieren, …) ist im BikePark ebenfalls verboten.
– Fußgänger sind im BikePark nur geduldet und sollen sich nicht auf den Bike – Parcours aufhalten, Mountainbiker haben immer Vorrang.
– Den Anweisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten.
– Zur eigenen Sicherheit wird das Tragen von geeigneter Sicherheitskleidung wie Handschuhe, Protektoren usw. empfohlen.
– Mountainbiken im unwegsamen Gelände birgt viele Gefahren, daher wird gebeten, an unübersichtlichen Stellen langsam zu fahren, sich nicht selbst zu Überschätzen, Rücksicht auf andere, insbesondere schwächere und ungeübtere Biker zu nehmen und die Natur pfleglich zu behandeln.

Der Sportverein Biberach e.V. wünscht allen Mitgliedern viel Spaß im BikeParkBiberach.

SV Biberach, 01.10.2013

 

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